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Wunschleistungen

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

Ihre persönliche Gesundheit liegt mir als Hausarzt am Herzen. Meine Erfahrung und mein Wissen stelle ich in den Dienst der Aufgabe, Ihnen eine umfassende und hochwertige Medizin anzubieten.

Für Ihre Anliegen und Fragen möchte ich Ihnen jederzeit die optimalen Behandlungsmöglichkeiten vorschlagen und diese auch in ausführlichem Gespräch mit Ihnen abstimmen. Viele dieser Leistungen werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Allerdings ist die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen nicht unbegrenzt.

Bedingung der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen ist, dass die vom Arzt zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbrachten Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind, und sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. (Sozialgesetzbuch)

Daher kann es sein, dass Ihnen einige Leistungen als Wunschleistung nach der GoÄ in Rechnung gestellt werden müssen.

Über die entstehenden Kosten werden Sie selbstverständlich von mir oder meinem Team im Vorfeld einer möglichen Behandlung informiert.